Elterngeld 2026: Was Familien jetzt beantragen können
Wer in diesem Jahr ein Kind bekommt oder gerade Elternzeit plant, steht vor einer Aufgabe, die auf den ersten Blick überschaubar wirkt und sich auf den zweiten als ziemlich komplex erweist. Das Elterngeld hat seit 2024 mehrere Änderungen erfahren, und nicht alle davon sind bei Familien angekommen. Was gilt noch, was ist weggefallen, und worauf muss man bei der Antragstellung 2026 konkret achten?
Die Einkommensgrenze ist gefallen und bleibt gefallen
Der wohl schmerzhafteste Einschnitt der letzten Reform war die Absenkung der Einkommensgrenze. Seit April 2024 haben Paare keinen Anspruch auf Elterngeld mehr, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 Euro. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, und damit auch für alle Geburten im Jahr 2026.
Wichtig ist dabei: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Wer also 180.000 Euro brutto verdient, aber durch Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten oder andere Abzüge auf unter 175.000 Euro kommt, kann trotzdem anspruchsberechtigt sein. Es lohnt sich, den letzten Steuerbescheid genau anzusehen, bevor man davon ausgeht, dass kein Anspruch besteht.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld besteht weiterhin aus drei Varianten, die sich kombinieren lassen:
- Basiselterngeld: Wird für bis zu 14 Monate gezahlt, mindestens zwei davon müssen vom anderen Elternteil genommen werden. Die Leistung beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat, abhängig vom Einkommen vor der Geburt.
- ElterngeldPlus: Wird doppelt so lange gezahlt, dafür in halber Höhe. Wer in Teilzeit arbeitet, kann damit besonders gut kombinieren.
- Partnerschaftsbonus: Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Der Partnerschaftsbonus ist rechnerisch attraktiv, aber in der Praxis fehleranfällig. Wer die Stundenzahl auch nur einen Monat über- oder unterschreitet, riskiert eine Rückforderung. Hier sollte man die eigene Arbeitszeit gut dokumentieren und im Zweifelsfall lieber konservativ planen.
So berechnet sich die Höhe des Elterngelds
Grundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat, genauer gesagt: die letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde oder in denen kein Einkommen wegen Schwangerschaftskomplikationen vorhanden war, werden herausgerechnet und durch frühere Monate ersetzt.
Die Ersatzrate liegt bei 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens. Wer weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, bekommt eine höhere Ersatzrate von bis zu 100 Prozent. Nach oben ist bei 1.800 Euro Schluss. Selbstständige haben es bei der Berechnung schwerer, weil für sie der Gewinn laut Steuerbescheid herangezogen wird, nicht das tatsächliche laufende Einkommen.
Wer die Berechnung vorab durchspielen will, findet mit elterngeld.ai ein Werkzeug, das verschiedene Szenarien wie Teilzeit, Partnerschaftsbonus oder ElterngeldPlus direkt vergleichbar macht.
Fristen beim Antrag sind ernst zu nehmen
Elterngeld wird rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt. Das klingt nach Spielraum, ist aber eine Falle für alle, die den Antrag zu lange aufschieben. Wer sein Kind im Januar 2026 bekommen hat und den Antrag erst im Mai stellt, verliert den Anspruch für den ersten Monat, wenn man Basiselterngeld ab dem ersten Lebensmonat beanspruchen wollte.
Den Antrag stellt man beim jeweils zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer. In den meisten Bundesländern ist das das Jugendamt oder eine eigens eingerichtete Elterngeldstelle. Eine vollständig digitale Antragstellung ist inzwischen in fast allen Bundesländern möglich, aber die Bearbeitungszeiten variieren stark. Im Saarland und in Sachsen geht es deutlich schneller als etwa in Berlin oder Hamburg, wo mehrere Wochen bis zur Auszahlung vergehen können. Wer auf das Geld angewiesen ist, sollte den Antrag in den ersten Wochen nach der Geburt stellen.
Was Alleinerziehende gesondert beachten sollten
Alleinerziehende können unter bestimmten Bedingungen beide Elterngeld-Kontingente allein in Anspruch nehmen. Das setzt voraus, dass ihnen die elterliche Sorge allein zusteht oder dass der andere Elternteil seinen Anteil nachweislich nicht nutzen kann. Die 14 Monate lassen sich dann vollständig auf eine Person konzentrieren.
Außerdem gilt für Alleinerziehende beim Partnerschaftsbonus eine Sonderregelung: Auch sie können die vier zusätzlichen Monate erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten. Das ist eine Regelung, die in der Beratungspraxis häufig übersehen wird.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Neben dem Versäumen der Drei-Monats-Frist gibt es weitere typische Fehler:
- Falsches Basisjahr angeben: Wer kurz vor der Geburt in Elternzeit für ein älteres Kind war, hat ein anderes relevantes Einkommensjahr als gedacht.
- Steuerklasse nicht rechtzeitig wechseln: Ein Wechsel in Steuerklasse III vor der Geburt erhöht das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld. Der Wechsel muss rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum vollzogen sein.
- Nebeneinkünfte vergessen: Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder freiberufliche Einnahmen können das relevante Einkommen erhöhen und damit die Berechnung verschieben.
- Elterngeld und Krankengeld gleichzeitig planen: Beides gleichzeitig geht grundsätzlich nicht ohne Verrechnung. Wer kurz vor der Geburt krank ist, sollte die Auswirkungen auf das Elterngeld prüfen.
Das Elterngeld 2026 ist kein einfaches System, aber auch kein undurchdringliches. Wer sich die Zeit nimmt, die eigene Situation durchzurechnen und den Antrag vollständig einzureichen, holt das Maximum heraus. Und wer unsicher ist, sollte nicht zögern, die Beratungsangebote der Familienberatungsstellen oder der Elterngeldstellen direkt zu nutzen. Die meisten Stellen beraten kostenlos und oft schneller als man denkt.
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