Rohrverstopfung in Kiel: Was Mieter wissen müssen

Das Wasser steht in der Dusche, die Spüle läuft nicht mehr ab, und aus dem Abfluss kommt ein Geruch, der nichts Gutes verheißt. Rohrverstopfungen gehören zu den häufigsten Havarieursachen in Kieler Wohngebäuden. Allein in Mehrfamilienhäusern aus den 1960er und 1970er Jahren, die im Stadtgebiet zahlreich vertreten sind, verursachen veraltete Gussrohre und jahrzehntelange Ablagerungen immer wieder akute Probleme. Was viele nicht wissen: Die Frage, wer in solchen Situationen handeln muss und wer die Rechnung bezahlt, hängt von sehr konkreten Umständen ab.

Verstopfung ist nicht gleich Verstopfung

Zunächst lohnt eine einfache Unterscheidung. Haustechniker und Sanitärbetriebe trennen grundsätzlich zwischen Leitungsverstopfungen innerhalb einer Wohnung und Verstopfungen im gemeinschaftlichen Abwassersystem des Gebäudes oder im Anschlusskanal zur städtischen Kanalisation.

Ist nur der Siphon unter dem Waschbecken betroffen, handelt es sich fast immer um eine Ablagerung aus Haaren, Seifenrückständen oder Kalkbelag. Das lässt sich in vielen Fällen mit einem Pümpel oder einer flexiblen Spirale selbst beheben. Anders sieht es aus, wenn mehrere Abflüsse gleichzeitig träge werden oder wenn im Erdgeschoss Wasser aus dem Bodenabfluss tritt, während im zweiten Stock gespült wird. Das deutet auf eine Verstopfung im Hauptstrang hin, also im Teil des Abwassersystems, für den die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung zuständig ist.

Rechtslage in Mietverhältnissen

Das Mietrecht gibt hier eine klare Linie vor, auch wenn sie im Alltag oft verwischt. Grundsätzlich trägt die Vermieterseite die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit aller Abwasserleitungen im Gebäude. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel steht. Diese Klauseln sind nur wirksam, wenn sie einen Höchstbetrag von in der Regel 100 bis 150 Euro pro Einzelreparatur und eine jährliche Gesamtgrenze festlegen. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die Klausel unwirksam, und der Vermieter zahlt vollständig.

Verursacht die Mieterin oder der Mieter die Verstopfung nachweislich selbst, zum Beispiel durch das Entsorgen von Küchenfett, Feuchttüchern oder Speiseresten über den Abfluss, kann die Vermieterseite Regress fordern. Feuchttücher sind dabei ein häufig unterschätztes Problem. Sie lösen sich im Gegensatz zu Toilettenpapier nicht auf und bilden in Rohren mit geringem Gefälle stabile Verklumpungen. Kieler Entsorgungsbetriebe und die Stadt Kiel selbst weisen seit Jahren darauf hin, dass diese sogenannten Fatbergs auch im städtischen Kanalnetz erhebliche Schäden anrichten.

Wann sofort gehandelt werden muss

Es gibt Situationen, in denen kein langer Schriftverkehr mit der Hausverwaltung möglich ist. Tritt Abwasser aktiv aus, droht Schimmel, oder sind mehrere Parteien im Haus betroffen, liegt ein Notfall vor. In diesen Fällen dürfen Mieterinnen und Mieter nach Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 536a BGB) selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten anschließend vom Vermieter zurückfordern, sofern dieser nicht erreichbar war oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert hat. Angemessen bedeutet bei einem akuten Wasserschaden in der Regel wenige Stunden, nicht mehrere Tage.

Wer in Kiel schnell einen verlässlichen Betrieb benötigt, sollte auf lokale Fachfirmen zurückgreifen, die mit den Leitungsquerschnitten und Haustypen der Region vertraut sind. Eine zuverlässige Rohrreinigung durch erfahrene Fachleute vor Ort ist oft in kurzer Zeit möglich und verhindert Folgeschäden, die ein Vielfaches der eigentlichen Reinigungskosten erreichen können.

Prävention: Was Haushalte konkret tun können

Die meisten Verstopfungen sind vermeidbar. Einige einfache Maßnahmen reduzieren das Risiko erheblich:

  • Haarsiebe in Dusche und Badewanne einsetzen und wöchentlich reinigen
  • Fett und Öl niemals in den Abfluss gießen, sondern in Altfettbehälter oder Biomüll entsorgen
  • Feuchttücher, Wattepads und Hygieneartikel ausnahmslos in den Restmüll werfen, nicht in die Toilette
  • Kaffeesatz über den Biomüll oder Kompost entsorgen, nicht über die Küchenspüle
  • Abflüsse regelmäßig mit heißem Wasser und einem Schuss Natron spülen, um Fettablagerungen frühzeitig zu lösen

In älteren Kieler Gebäuden mit Rohrdurchmessern von 50 oder 70 Millimetern, die in manchen Bestandsbauten noch vorhanden sind, reichen schon geringe Ablagerungen aus, um den Abfluss spürbar zu drosseln. Neubauten ab etwa 2000 verwenden meist 100-Millimeter-Abflüsse, die toleranter gegenüber gelegentlichen Fehlbedienungen sind.

Was Eigentümer und WEGs beachten sollten

Wohnungseigentümergemeinschaften in Kiel stehen bei Verstopfungen im gemeinschaftlichen Leitungsnetz vor einer organisatorischen Herausforderung. Die Instandhaltungspflicht für das gemeinschaftliche Eigentum liegt bei der Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Einzelne Eigentümer können nicht eigenmächtig an Gemeinschaftsleitungen arbeiten lassen und die Kosten dann über die Hausgeldabrechnung einfordern, ohne vorherigen Beschluss, außer im echten Notfall.

Praktisch empfiehlt sich daher ein Rahmenvertrag mit einem lokalen Sanitär- oder Abwasserbetrieb, der Einsätze zu definierten Konditionen und auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten ermöglicht. In Kiel mit seinen rund 250.000 Einwohnern und einem hohen Anteil an Vorkriegs- und Nachkriegsbauten in Stadtteilen wie Gaarden, Ellerbek oder Mettenhof ist das keine Luxusmaßnahme, sondern schlicht vorausschauende Verwaltung.

Was nach der Entstopfung zu klären ist

Ist der Abfluss wieder frei, sollte geprüft werden, was die Ursache war. Professionelle Betriebe führen auf Wunsch eine Kamerabefahrung durch, bei der eine flexible Kamera in das Rohr eingeführt wird und den Zustand der Innenwände zeigt. Kosten dafür liegen je nach Länge und Zugänglichkeit zwischen 80 und 250 Euro. Das klingt zunächst nach einem Aufwand, der vermieden werden kann. Tatsächlich zeigt die Praxis aber, dass Rohre, die einmal verstopft sind, ohne erkennbare strukturelle Ursache häufig binnen weniger Monate erneut Probleme bereiten.

Zeigt die Kamera Risse, Wurzeleinwüchse oder Rohrversatz, ist eine dauerhafte Reparatur nötig. In diesem Fall trägt in einem Mietverhältnis stets die Vermieterseite die Kosten, weil es sich um einen baulichen Mangel handelt, den die Mieterin oder der Mieter nicht verursacht hat. Dokumentation ist dabei entscheidend: Fotos des Schadens, schriftliche Meldung an die Verwaltung und eine kurze Notiz über Datum und Uhrzeit des ersten Auftretens sichern die eigene Rechtsposition zuverlässig ab.

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